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PARKSCAN – Parkraumkontrolle. Digital organisiert.

PARKRAUMKONTROLLE. DIGITAL ORGANISIERT.

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FAQ

Häufige Fragen

Klare Antworten für Betreiber, Eigentümer und Empfänger einer Zahlungsaufforderung.

Zusammenarbeit

Was macht PARKSCAN?

PARKSCAN ist ein Anbieter privater Parkraumüberwachung. Wir verbinden manuelle Kontrollen vor Ort mit einer digitalen Dokumentation und einer zentralen Bearbeitung möglicher Verstöße.

Ziel ist, dass private Parkflächen den Menschen zur Verfügung stehen, für die sie gedacht sind – etwa Kunden, Besuchern, Mitarbeitern oder Mietern.

Für wen ist PARKSCAN geeignet?

Für Eigentümer und Betreiber privater Parkflächen sowie für entsprechend bevollmächtigte Hausverwaltungen und andere Berechtigte, die über die Nutzung der Fläche entscheiden dürfen.

Kann ich meine Parkfläche selbst kontrollieren?

Ja. Im Rahmen einer abgestimmten Zusammenarbeit können Sie oder ausdrücklich autorisierte Personen die Fläche selbst kontrollieren und mögliche Verstöße digital an PARKSCAN übermitteln. Voraussetzung ist eine entsprechende Berechtigung für die vereinbarte Fläche.

Kann PARKSCAN die Kontrollen übernehmen?

Ja. Nach Vereinbarung zu Standort, Kontrollumfang und Einsatzmöglichkeiten übernimmt eigenes PARKSCAN-Personal die Kontrollen vor Ort. Ob und in welchem Umfang das an Ihrem Standort möglich ist, prüfen wir im Einzelfall.

Lassen sich beide Modelle kombinieren?

Ja. Die Aufgabenverteilung lässt sich auf Ihren Standort abstimmen – zum Beispiel eigene Kontrollen im Alltag und ergänzende Kontrollen durch PARKSCAN zu vereinbarten Zeiten.

Welche Parkflächen kommen infrage?

Private Kunden-, Besucher-, Mitarbeiter-, Mieter- und vergleichbare Stellplätze. Ob eine Fläche geeignet ist, hängt unter anderem von den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen sowie den örtlichen Gegebenheiten ab und wird individuell geprüft.

Gibt es eine Mindestanzahl an Stellplätzen?

Wir prüfen jede Anfrage individuell. Teilen Sie uns Ihren Standort und die ungefähre Zahl der Stellplätze mit – wir melden uns mit einer Einschätzung.

Was kostet die Zusammenarbeit?

Die Konditionen richten sich nach Fläche, Modell und Leistungsumfang. Sie werden vor Beginn der Zusammenarbeit individuell und transparent vereinbart.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir gemeinsam den Bedarf. Anschließend stimmen wir Parkbedingungen, Beschilderung, Berechtigungen und Aufgabenverteilung ab und richten den vereinbarten Ablauf ein.

Wo ist PARKSCAN tätig?

Das hängt vom gewählten Modell ab. Für Kontrollen durch unser Personal prüfen wir die Einsatzmöglichkeiten je Standort. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage mit, wo sich Ihre Fläche befindet.

Kontrolle & Dokumentation

Wie wird ein möglicher Verstoß dokumentiert?

Mit den erforderlichen Angaben zu Fahrzeug, Standort, Datum und Uhrzeit sowie aussagekräftigen Fotos, die die konkrete Situation nachvollziehbar zeigen.

Werden Meldungen ungeprüft weiterverarbeitet?

Nein. PARKSCAN prüft jede eingereichte Dokumentation, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Unvollständige oder nicht nachvollziehbare Vorgänge werden nicht weiterverfolgt.

Wird jeder gemeldete Vorgang automatisch zu einer Zahlungsaufforderung?

Nein. Entscheidend sind der Sachverhalt, die Qualität der Dokumentation und die jeweils geltenden Voraussetzungen am Standort.

Setzt PARKSCAN Überwachungskameras ein?

Das hier angebotene Modell beruht auf manuellen Kontrollen vor Ort und digitaler Dokumentation. Eine automatische Kameraüberwachung oder permanente Kennzeichenerfassung ist nicht Teil dieses Angebots.

Muss eine besondere Technik installiert werden?

Für das manuelle Modell ist keine automatische Kameraanlage erforderlich. Beschilderung und organisatorische Voraussetzungen werden vor dem Start gemeinsam abgestimmt.

Wie werden Mitarbeiter, Mieter oder Lieferanten berücksichtigt?

Berechtigungen und Ausnahmen werden vor dem Start mit dem Betreiber abgestimmt – etwa über Parkausweise, festgelegte Zeitfenster oder vereinbarte Ausnahmen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Ihrem Standort.

Wie oft finden Kontrollen statt?

Nach dem vereinbarten Kontrollumfang. Häufigkeit und Zeiträume legen wir gemeinsam fest. Eine permanente Überwachung ist damit nicht verbunden.

Können Verstöße im öffentlichen Straßenraum gemeldet werden?

Nein. Das Angebot von PARKSCAN bezieht sich ausschließlich auf vereinbarte private Parkflächen. Für den öffentlichen Straßenraum sind die zuständigen Behörden verantwortlich.

Zahlungsaufforderungen

Warum habe ich ein Schreiben erhalten?

Auf einer von PARKSCAN betreuten privaten Fläche wurde ein möglicher Verstoß gegen die dort geltenden Parkbedingungen dokumentiert. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem individuellen Schreiben.

Handelt es sich um ein behördliches Bußgeld?

Nein. Es handelt sich um eine privatrechtliche Forderung, insbesondere um eine geltend gemachte Vertragsstrafe aufgrund der auf der Fläche geltenden Parkbedingungen.

Welche Parkbedingungen gelten?

Es gelten die Bedingungen, die am jeweiligen Standort zum betreffenden Zeitpunkt ausgeschildert waren. Diese unterscheiden sich von Fläche zu Fläche. Die relevanten Angaben finden Sie in Ihrem Schreiben.

Wie hoch ist die Forderung?

Den Betrag und seine Zusammensetzung finden Sie in der Aufstellung Ihres individuellen Schreibens.

Warum enthält mein Schreiben weitere Kostenpositionen?

Alle Positionen werden im Schreiben einzeln ausgewiesen. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Positionen haben oder ihnen widersprechen möchten, schreiben Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer.

Bis wann soll ich zahlen?

Bitte beachten Sie die in Ihrem Schreiben angegebene Zahlungsfrist. Diese wird von PARKSCAN gesetzt und ist nicht mit gesetzlichen Fristen gleichzusetzen.

Welchen Verwendungszweck gebe ich an?

Bitte geben Sie ausschließlich die Vorgangsnummer aus Ihrem Schreiben an. So kann Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden.

Ich habe bereits bezahlt. Was soll ich tun?

Wenn Sie eine Rückfrage zu Ihrer Zahlung haben, senden Sie bitte Zahlungsdatum und Vorgangsnummer an buchhaltung@park-scan.de. Wir prüfen die Zuordnung und melden uns bei Ihnen.

Ich hatte eine Parkberechtigung. Wie kann ich das nachweisen?

Schildern Sie uns den Sachverhalt unter Angabe der Vorgangsnummer und fügen Sie geeignete Nachweise bei, etwa einen Parkausweis oder einen Beleg. Angaben, die für die Prüfung nicht benötigt werden, können Sie schwärzen.

Ich bin nicht selbst gefahren. Was soll ich tun?

Bitte teilen Sie uns dies unter Angabe der Vorgangsnummer mit. Halter und Fahrer sind nicht dasselbe: Die Haltereigenschaft allein begründet keine Haftung für eine Vertragsstrafe.

Eine Pflicht, gegenüber PARKSCAN den Fahrer zu benennen, besteht nicht pauschal. PARKSCAN darf von Ihnen jedoch eine sog. Eidesstaatliche-Versicherung anfordern, dass Ihnen der Fahrer nicht bekannt ist. In der Praxis kann eine Falschangabe daher gravierende Folgen für Sie haben, die weit über eine Geldstrafe hinausgehen.

Wie kann ich Einwendungen vorbringen?

Schreiben Sie uns an info@park-scan.de. Nennen Sie bitte Ihre Vorgangsnummer, schildern Sie den Sachverhalt kurz und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei. Wir prüfen Ihr Anliegen sorgfältig.

Pausiert eine Rückfrage automatisch die Zahlungsfrist?

Nein, nicht automatisch. Eine abweichende Frist gilt nur, wenn wir sie Ihnen ausdrücklich bestätigen.

Was passiert bei ausbleibender Zahlung?

Bleibt eine Zahlung aus, können weitere Schritte zur Durchsetzung der Forderung geprüft werden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können zusätzlich Verzugszinsen und erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung entstehen.

Wenn Sie Fragen haben oder die Forderung für unberechtigt halten, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.

Berechtigung & Datenschutz

Auf welcher Grundlage wird eine Vertragsstrafe geltend gemacht?

Die Anspruchsgrundlage hängt insbesondere von den wirksam einbezogenen Parkbedingungen am Standort und vom konkreten Vorgang ab. Sie können jede Zahlungsaufforderung prüfen lassen und Einwendungen vorbringen.

Warum wird das Fahrzeug fotografiert?

Fotos dienen der nachvollziehbaren Dokumentation des konkreten Vorgangs. Die Aufnahme eines einzelnen Fahrzeugs bedeutet keine permanente Videoüberwachung der Fläche.

Wie kann PARKSCAN Halterdaten erhalten?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Halterauskünfte aus dem Fahrzeugregister erteilt werden, wenn sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind (§ 39 StVG).

Welche Daten werden verarbeitet?

Verarbeitet werden die Daten, die für Kontrolle, Dokumentation und Bearbeitung eines Vorgangs erforderlich sind. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wie lange werden Daten gespeichert?

Die Speicherdauer und die Kriterien dafür sind in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben.

Werden Meldende immer anonym gehalten?

Wir gehen mit personenbezogenen Daten sorgfältig um und geben sie nur weiter, soweit dies erforderlich ist. Eine absolute Anonymität – etwa gegenüber Gerichten, Behörden oder in einem Verfahren – kann jedoch nicht zugesichert werden.

An wen kann ich mich mit Datenschutzfragen wenden?

Bitte schreiben Sie uns an info@park-scan.de.

Lassen Sie uns über Ihre Parkfläche sprechen.

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