Servicebereich
Sie haben Post von PARKSCAN erhalten?
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Zahlungsaufforderung und den passenden Kontakt für Ihr Anliegen. Halten Sie bitte Ihre Vorgangsnummer bereit.
Einwendungen und sonstige Anliegen
Einwendungen, Nachweise oder Fragen zum Sachverhalt.
info@park-scan.deBitte geben Sie in Ihrer Nachricht an:
- Ihre Vorgangsnummer aus dem Schreiben
- Eine kurze Schilderung Ihres Anliegens
- Gegebenenfalls Nachweise (nicht benötigte Angaben dürfen Sie schwärzen)
Häufige Fragen zu Ihrem Schreiben
Warum habe ich ein Schreiben erhalten?
Auf einer von PARKSCAN betreuten privaten Fläche wurde ein möglicher Verstoß gegen die dort geltenden Parkbedingungen dokumentiert. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem individuellen Schreiben.
Handelt es sich um ein behördliches Bußgeld?
Nein. Es handelt sich um eine privatrechtliche Forderung, insbesondere um eine geltend gemachte Vertragsstrafe aufgrund der auf der Fläche geltenden Parkbedingungen.
Wie hoch ist die Forderung?
Den Betrag und seine Zusammensetzung finden Sie in der Aufstellung Ihres individuellen Schreibens.
Welchen Verwendungszweck gebe ich an?
Bitte geben Sie ausschließlich die Vorgangsnummer aus Ihrem Schreiben an. So kann Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden.
Ich habe bereits bezahlt. Was soll ich tun?
Wenn Sie eine Rückfrage zu Ihrer Zahlung haben, senden Sie bitte Zahlungsdatum und Vorgangsnummer an buchhaltung@park-scan.de. Wir prüfen die Zuordnung und melden uns bei Ihnen.
Ich hatte eine Parkberechtigung. Wie kann ich das nachweisen?
Schildern Sie uns den Sachverhalt unter Angabe der Vorgangsnummer und fügen Sie geeignete Nachweise bei, etwa einen Parkausweis oder einen Beleg. Angaben, die für die Prüfung nicht benötigt werden, können Sie schwärzen.
Ich bin nicht selbst gefahren. Was soll ich tun?
Bitte teilen Sie uns dies unter Angabe der Vorgangsnummer mit. Halter und Fahrer sind nicht dasselbe: Die Haltereigenschaft allein begründet keine Haftung für eine Vertragsstrafe.
Eine Pflicht, gegenüber PARKSCAN den Fahrer zu benennen, besteht nicht pauschal. PARKSCAN darf von Ihnen jedoch eine sog. Eidesstaatliche-Versicherung anfordern, dass Ihnen der Fahrer nicht bekannt ist. In der Praxis kann eine Falschangabe daher gravierende Folgen für Sie haben, die weit über eine Geldstrafe hinausgehen.
Wie kann ich Einwendungen vorbringen?
Schreiben Sie uns an info@park-scan.de. Nennen Sie bitte Ihre Vorgangsnummer, schildern Sie den Sachverhalt kurz und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei. Wir prüfen Ihr Anliegen sorgfältig.
Pausiert eine Rückfrage automatisch die Zahlungsfrist?
Nein, nicht automatisch. Eine abweichende Frist gilt nur, wenn wir sie Ihnen ausdrücklich bestätigen.
Was passiert bei ausbleibender Zahlung?
Bleibt eine Zahlung aus, können weitere Schritte zur Durchsetzung der Forderung geprüft werden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können zusätzlich Verzugszinsen und erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung entstehen.
Wenn Sie Fragen haben oder die Forderung für unberechtigt halten, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.
